Ihr Weg zum Fördergeld in Deutschland

Der Förderdschungel wird in Deutschland immer undurchsichtiger. Manche Förderungen fallen weg, neue kommen hinzu. Zudem gibt es regionale Unterstützungen. Und im Vergleich zum europäischen Ausland liegen die deutschen Fördertöpfe nicht an erster Stelle. Wir versuchen hier einen kleinen groben Überblick zu schaffen, was derzeit in Deutschland für den normalen Bürger an Unterstützung geboten wird.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Mit dieser Förderung werden Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen unterstützt. Ebenso dazugehörige Speicher, wobei diese immer in Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage, die nicht älter als fünf Jahre ist, unterstützt werden. Hier können bei Solaranlagen plus Speicher plus Wallbox bis zu 10.200 EUR Förderungszuschüsse abgeholt werden. 

KfW-Kredit 270 – Erneuerbare Energien Standard

Mit dieser Förderung werden Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen unterstützt. Ebenso dazugehörige Speicher, wobei diese immer in Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage, die nicht älter als fünf Jahre ist, unterstützt werden. Hier können bei Solaranlagen plus Speicher plus Wallbox bis zu 10.200 EUR Förderungszuschüsse abgeholt werden. Nebenstehend die Berechnung der Maximal-Förderung.

 Förderung pro EinheitFörderungsbetrag
Photovoltaik10 kWp x 600 EUR6000 EUR
Batteriespeicher12 kWh x 250 EUR3000 EUR
Wallbox LadestationPauschal 600 EUR600 EUR
Bidirektionale LadefunktionPauschal 600 EUR600 EUR
Maximale Fördersumme 10.200 EUR

Tatsächlich liegt der Fokus immer mehr auf der «netzdienlichen Integration» von Photovoltaik-Anlagen, das heisst, die kontrollierte Einspeisung von Solarstrom und die Stabilisierung der Netze durch dezentrale Speicher. Diese werden also immer bevorzugt gefördert.

Regionale Speicherförderungen

Regional wird derzeit nur in Berlin und Bayern noch ein zusätzliches Förderprogramm für Speicher angeboten, während in anderen Bundesländern diese schon ausgelaufen sind

In Berlin werden Batteriespeicher über das Programm «SolarPlus» mit 300 Euro pro kWh bezuschusst, welcher auf 15.000 Euro begrenzt ist. Die Berliner Förderbedingungen erwarten ein Leistungsverhältnis von Photovoltaikanlage zu Speicherkapazität von mindestens 1,2 kWp zu 1,0 kWh. Eine Zeitwertgarantie von 10 Jahren auf die Batterie muss gewährleistet sein. Auch ist erforderlich, dass eine Einspeisebegrenzung von 50 Prozent am Netzeinspeisepunkt gegeben ist, das heisst, der Eigenverbrauch muss mindestens 50 Prozent betragen. Des Weiteren sind die Anforderungen «Sicherheitsleitfaden für Li-Ionen-Hausspeicher» sowie die Anwendungsregeln und die Netzanschlussrichtlinien des VDE zu befolgen. Zudem gibt es den «Solaranlagen-Boni», der Fassaden-Photovoltaik, Gründachanlagen und denkmalgerechte Photovoltaik bezuschusst.

In Bayern werden Batteriespeicher mit 500 Euro pro 5 kWh Speicherkapazität bezuschusst. Jede weitere Kilowattstunde wird mit weiteren 75 Euro/kWh bezuschusst. Das Verhältnis zwischen Photovoltaik-Nennleistung und Speicherkapazität muss hier mindestens eins zu eins sein.

Auch wenn in Baden-Württemberg die Fördertöpfe für Speicher bereits erschöpft sind, können noch immer über das Programm «Wohnen in Zukunft» Förderungen für Speicher beantragt werden.

Generell macht es Sinn in der eigenen Stadtgemeinde nachzufragen. In einigen Städten werden Zuschüsse angeboten. Informieren Sie sich hierzu beim zuständigen Umweltamt. Die regionalen Unterstützungen hier aufzulisten, würde den Umfang des Artikels sprengen, zumal diese Förderungen hier nicht zeitnah aktualisiert werden können, da nach wenigen Monaten die Budgets oftmals schon ausgeschöpft sind.

Bei jedem Förderprogramm gilt, dass die Installation der Photovoltaik-Anlagen und Speicher erst beginnen darf, wenn eine Eingangsbestätigung des Förderantrags vorliegt. Eine frühzeitige Beantragung ist sehr wichtig. Des Weiteren dürfen keine mehrere Fördermittel kombiniert werden.

KfW-Kredit 261 – Wohngebäude

Voraussetzungen für diesen Kredit sind ein Bauantrag, der mindestens fünf Jahre zurück liegt und die Immobilie muss mindestens auf den KfW-Effizienzhaus-Standard 85 saniert werden. Das gilt auch für den Kauf von Wohnungen, wenn die Kosten für die energetische Sanierung separat ausgewiesen werden. Maximale Kreditsumme ist 120.000 Euro. Je nach Effizienzhaus-Standard wird noch ein Tilgungszuschuss von fünf bis 20 Prozent gewährt. Wird die Erneuerbare Energien-Klasse erreicht gibt es eine Kreditsumme von 150.000 Euro und weitere fünf Prozent Tilgungszuschuss.

KfW-Kredit 124/134 – Wohneigentumsprogramm

Dieses Programm greift beim Kauf oder Neubau einer Eigentumswohnung oder Genossenschaftsanteile zur Selbstnutzung. Die Kreditsumme beträgt maximal 100.000 Euro.

KfW-Kredit 159 – Altersgerecht umbauen

Um Haus oder Wohnung fit fürs Alter zu machen, vergibt die KfW bis zu 50.000 Euro. Auch Massnahmen zum Einbruchschutz sind förderfähig.

KfW-Kredit 297/298 – Klimafreundlicher Neubau

Wird bei einem Neubau oder Erstkauf einer Immobilie mindestens der Effizienzhaus-Standard 40, die Anforderungen «Nachhaltiges Bauen Plus» erreicht und weder mit Gas, Öl noch Biomasse geheizt, ist ein Kredit bis zu 150.000 Euro möglich.

KfW-Kredit 300 – Wohneigentum für Familien

Anspruch auf dieses Förderprogramm haben Alleinerziehende und Familien mit Kindern unter 18 Jahren und einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 60.000 Euro bei einem Kind. Pro weiteres Kind steigt die Einkommensgrenze um je 10.000 Euro. Es werden nur Erstkäufe, die den Anforderungen des Programms «Klimafreundlicher Neubau» erfüllen. Die maximale Darlehenssumme liegt zwischen 140.000 und 240.000 Euro.

BAFA-Zuschüsse

Je nach Massnahme winken auch Zuschüsse des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Diverse Massnahmen wie Dämmung der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung werden mit Zuschüsssen in Höhe von zehn bis 30 Prozent gewährt. Auch ein Bonus in Höhe von fünf bis zehn Prozent sind möglich. Auch Beratungshonorare (max. 1300 Euro) oder Fachplanungen (max. 5000 Euro) werden teilweise finanziell unterstützt.

Steuerbonus

Der Steuerbonus in Höhe von 20 Prozent der förderfähigen Kosten kann eine Alternative sein, wenn sich kein Energieberater findet und ein BAFA-Zuschuss damit nicht möglich ist. Er wird für die Dämmung von Dach, Fassade, Geschossdecken und den Fenstertausch sowie die Optimierung der Heizungsanlage gewährt. Im ersten und zweiten Jahr verringert sich dabei die Steuerschuld um jeweils sieben Prozent der Kosten, im dritten Jahr um sechs Prozent.