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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 11.11.2022

1. Anwendungsbereich und Geltung

1.1 | Für den Geschäftsverkehr mit der innovenergy AG gelten ausschliesslich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichungen bedürfen der Schriftform. Mit Kunden oder Vertriebspartnern abgeschlossene Einzelvereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor. Entgegenstehende Bedingungen von Kunden oder Vertriebspartnern werden nicht anerkannt.

1.2 | Die innovenergy AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Alle Änderungen werden mit der Veröffentlichung der neuen AGB auf der Website wirksam. Der massgebliche Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der gültigen AGB ist beim Kauf eines Produkts das Datum der Abgabe der verbindlichen Bestellung an die innovenergy AG.

2. Besondere Aufgaben und Pflichten der Vertriebspartner

2.1 | Der Vertriebspartner nimmt Verkauf, Lieferung und Installation der Produkte an die Endkunden im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und eigenes Risiko vor. Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, gegenüber Endkunden oder sonstigen Dritten im Namen oder als Vertreter der innovenergy AG aufzutreten und irgendwelche Geschäfte und Verträge für die innovenergy AG abzuschliessen.

2.2 | Der Vertriebspartner oder Wiederverkäufer ist für den Support des Kunden nach der Inbetriebnahme verantwortlich. Er erklärt sich bereit, einen marktüblichen Kundendienst bereitzustellen, um eine hohe Kundenzufriedenheit sicherzustellen. Insbesondere ist er bereit, bei allen Fragen und Problemen des Kunden bezüglich

  • Bedienung und Einstellungen des Speichersystems,
  • Monitoring der Energiewerte sowie
  • Warnungen und Fehlermeldungen des Speichersystems

innerhalb einer angemessenen Zeit zu reagieren.

Die innovenergy AG stellt dem Vertriebspartner die hierzu notwendigen Instrumente (Zugangscodes, Auswertungen/Daten, Dokumente) zur Verfügung. Die Level 1-Supportleistungen erbringt der Vertriebspartner auf eigene Kosten.

2.3 | Der Vertriebspartner verpflichtet sich für alle über ihn ausgelieferten und durch ihn installierten Systeme, die notwendigen Austausch- und Störungsbehebungen vor Ort beim Kunden durchzuführen. In den zwei Jahren der allgemeinen Gewährleistung wird der Vertriebspartner durch die innovenergy AG für Service-Einsätze beim Kunden vor Ort, sofern diese im Rahmen der Gewährleistungspflicht der innovenergy AG erfolgen müssen, gemäss jeweils aktueller Liste „Aufwandsentschädigung im Servicefall“ entschädigt. In jedem Falle ist vorgängig die Bestätigung der innovenergy AG einzuholen, dass es sich auch tatsächlich um einen Garantiefall handelt. Die innovenergy AG behält sich vor, ohne Ankündigung die Höhe der gewährten Aufwandsentschädigungen anzupassen.

3. Bestellung, Lieferung, Übergabe der Produkte & Dienstleistungen

3.1 | Umfang und Ausführung der Lieferung werden nach der Bestellung im Warenwirtschaftssystem der innovenergy AG elektronisch erfasst und dem Kunden oder Vertriebspartner übermittelt. Allfällige Unstimmigkeiten zwischen dem Inhalt der Bestellung des Kunden oder des Vertriebspartners und den erfassten Lieferdaten hat der Kunde oder Vertriebspartner umgehend der innovenergy AG mitzuteilen. Die Lieferung erfolgt in jedem Fall unter Vorbehalt der Verfügbarkeit, bzw. Lieferbarkeit der Produkte bei Herstellern und Zulieferern.

3.2 | Die von der innovenergy AG angegebenen Liefertermine sind ohne anders lautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. infolge von Nachschub-Problemen bei Herstellern und Zulieferern. Sollte sich eine Lieferung über einen von der innovenergy AG ausdrücklich schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens zwei Monaten die innovenergy AG in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf dieser Frist von der betreffenden Bestellung schriftlich zurücktreten. Jede Haftung wird – soweit gesetzlich zulässig – ausdrücklich wegbedungen. Die Haftung besteht in jedem Fall höchstens im Umfang des Bestellwertes.

3.3 | Teillieferungen sind zulässig. Unabwendbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Streiks usw. berechtigen die innovenergy AG zum Lieferaufschub oder allenfalls zum Rücktritt vom Vertrag.

3.4 | Die innovenergy AG wählt die Transportmittel und die Versandart.

4. Angebote und Preise

4.1 | Alle Angebote sind unverbindlich. Die aktuellen Preise sind im Webshop oder in Richtpreislisten publiziert, Preisänderungen und Fehler vorbehalten. Die innovenergy AG behält sich vor, die Preise jederzeit anzupassen.

4.2 | Die Preise der Produkte und Dienstleistungen der innovenergy AG verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer und ab Lager der innovenergy AG. Nebenkosten, z.B. Kosten für Verpackung und Versand/Zustellung (Fracht/Transport) sind in den Preisen nicht enthalten und gehen ebenso wie die Mehrwertsteuer zu Lasten des Kunden bzw. des Vertriebspartners. Für nicht verrechnete Mehrwertsteuer behalten wir uns das Nachbelastungsrecht vor.

4.3 | Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich zum Zeitpunkt der elektronischen Erfassung der Bestellung durch die innovenergy AG berechnet. Mit der verbindlichen Bestellung erklärt der Kunde oder der Vertriebspartner, dass er mit dem Gesamtpreis für die bestellten Produkte einverstanden ist. Nach der verbindlichen Bestellung kann der Preis nicht mehr angepasst werden. Die Produkte werden auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Abgabe der verbindlichen Bestellung angebotenen Preise verrechnet.

5. Abnahme und Prüfung (DOA)

5.1 | Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Ablieferung oder Abholung zu prüfen. Offene Mängel sind sofort, d.h. innerhalb von fünf Werktagen, zu rügen. Bei Lieferungen mit Transportschäden hat der Kunde zudem umgehend ein Schadensprotokoll aufzunehmen, das er sich vom Spediteur visieren lassen muss.

5.2 | Versteckte Mängel sind sofort nach der Entdeckung zu rügen.

5.3 | Mängel nach Ziff. 5.1 und 5.2 sind schriftlich zu rügen. Verspätete und nicht schriftlich formulierte Mängelrügen haben die Verwirkung der in Ziff. 5.4 aufgeführten Gewährleistung zur Folge.

5.4 | Im Gewährleistungsfall ist die innovenergy AG nach ihrer Wahl berechtigt,

  • gegen Rückgabe der beanstandeten Ware Ersatz zu liefern,
  • den Kaufpreis zurückzuerstatten
  • oder unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages den Minderwert der Ware zu vergüten.

Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt jede Garantie und jeder sonstige Anspruch des Kunden, bzw. des Vertriebspartners, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel war bei der gebotenen Eingangsprüfung nicht erkennbar.

6. Übergang von Nutzen und Gefahr

6.1 | Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, bzw. an die Schweizerische Post oder der Abholung der Produkte durch den Kunden, bzw. des Vertriebspartners geht die Gefahr auf diesen über.

7. Zahlungskonditionen

7.1 | Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen von innovenergy AG sieben Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung auf das angegebene Konto fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. Die innovenergy AG kann einen Verzugszins in Höhe von 5% geltend machen. Alle Mahn- und Betreibungsspesen im Falle von Annahme- oder Zahlungsverzug gehen zu Lasten des Kunden, bzw. des Vertriebspartners.

7.2 | Bei Zahlungsverzug des Kunden oder des Vertriebspartners ist die innovenergy AG ohne besondere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden oder Vertriebspartner ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden oder des Vertriebspartners.

7.3 | Wenn der Kunde anschliessend, auch innerhalb einer von der innovenergy AG angesetzten Nachfrist, seine Schulden nicht tilgt, bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist die innovenergy AG berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden oder an den Vertriebspartner definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen.

7.4 | Alle Forderungen der innovenergy AG, einschliesslich jener, für die eine Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn
a) der Kunde Zahlungsbedingungen wiederholt nicht einhält oder
b) auf Verlangen der innovenergy AG nicht umgehend die erforderlichen Sicherheiten stellt, um berechtigte Zweifel der innovenergy AG an seiner Liquidität/Zahlungsfähigkeit auszuräumen (z.B. bei Betreibungen oder anderen Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten des Kunden oder des Vertriebspartners).
Der Kunde hat die Pflicht, die innovenergy AG zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind.

7.5 | Auf Verlangen der innovenergy AG tritt der Vertriebspartner seine Forderungen gegen Endkunden aus dem Wiederverkauf der von der innovenergy AG gelieferten Produkte zahlungshalber an die innovenergy AG ab, wenn dieser in Zahlungsverzug geraten ist (Art. 164 ff. OR).

7.6 | Die Verrechnung von Gegenforderungen des Kunden oder des Vertriebspartners ist ausgeschlossen. Vom Kunden oder vom Vertriebspartner geltend gemachte Ansprüche aus Gewährleistungen oder behaupteter Mängel befreien ihn bis zur einvernehmlichen Einigung oder rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung nicht von der Zahlungspflicht. Die innovenergy AG behält sich vor, Ware nur gegen Sicherstellung, Vorauszahlung oder Nachnahme zu liefern, abweichend von vorstehenden Zahlungsbedingungen. Vorauszahlungen werden nicht verzinst.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 | Die innovenergy AG bleibt Eigentümerin der gelieferten Produkte, bis der Kaufpreis vollständig und vertragskonform bezahlt wurde. Die innovenergy AG ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden oder des Vertriebspartners einzutragen. Der Kunde oder der Vertriebspartner verpflichtet sich, auf Verlangen der innovenergy AG umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung betreffend die Eintragung von Eigentumsvorbehalten).

8.2 | Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde oder der Vertriebspartner verpflichtet, die von der innovenergy AG gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.

9. Rücksendung von Produkten

9.1 | Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden oder den Vertriebspartner bedarf der vorherigen Zustimmung der innovenergy AG und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden, bzw. des Vertriebspartners. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt und unter Beilage einer Begründung, einer Rechnungskopie sowie eines unterschriebenen RMA-Formulars zu erfolgen. Andernfalls behalten wir es uns vor, eine Bearbeitungsgebühr von CHF 75,- zu erheben. Die Geltendmachung des Widerrufsrechts oder die Rücksendung sind bei Produkten, die nach den Spezifikationen des Kunden oder des Vertriebspartners individualisiert angefertigt wurden, ausgeschlossen.

9.2 | Das Widerrufsrecht muss innerhalb von 14 Tagen geltend gemacht werden.

9.3 | Die Anfrage ist zu richten an:
innovenergy AG · Abteilung RMA
Gemeindemattenstr. 20 · CH-3860 Meiringen
Telefon: +41 32 552 10 10 · eMail: info@innov.energy

9.4 | Die innovenergy AG behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung bzw. Produkte, die sich nicht mehr in einwandfreiem Zustand befinden, dem Kunden oder dem Vertriebspartner auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren.

10. Kreditlimite/Informationspflicht

10.1 | Die innovenergy AG legt die Kreditlimite fest.

10.2 | Bei Zahlungsverzug, Indizien der Zahlungsunfähigkeit oder sonstigen Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden oder des Vertriebspartners behält sich die innovenergy AG vor, jederzeit das Kreditlimit zu senken, bzw. vom Kunden oder vom Vertriebspartner die sofortige Zahlung oder angemessene Kreditsicherheiten zu verlangen.

10.3 | Der Vertriebspartner verpflichtet sich, wesentliche Änderungen in seinem Unternehmen, z.B. Rechtsform, Geschäftsadresse oder Änderungen in der Geschäftsleitung sowie allfällige die geschäftliche Existenz gefährdende finanzielle Probleme umgehend innovenergy AG bekannt zu geben.

11. Garantie

11.1 | Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Vertriebspartner, bzw. beim Abnehmer der Produkte, d.h. beim Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die innovenergy AG keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.

11.2 | Die Gewährleistung der innovenergy AG für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers/Lieferanten. Die einzige Pflicht der innovenergy AG besteht darin, allfällige eigene Garantieansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten an den Kunden oder den Vertriebspartner abzutreten. Die Gewährleistungsansprüche verjähren dabei in jedem Fall innerhalb von zwei Jahren ab Erhalt des Produkts. Die Geltung einer längeren Verjährungsfrist wird in jedem Fall ausgeschlossen, namentlich in Anwendungsfällen von Art. 210 Abs. 2 OR.

11.3 | Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Garantiebestimmungen die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des jeweiligen Herstellers/Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten/mangelhaften Produkte beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein, in Deutschland oder in Österreich verbleiben.

11.4 | Des Weiteren anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung der innovenergy AG schriftlich und detailliert angezeigt wird sowie einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, denen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:
a) unzulängliche Wartung;
b) Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften;
c) zweckwidrige Benutzung der Produkte;
d) Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör;
e) natürliche Abnutzung;
f) Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung;
g) Modifikationen oder Reparaturversuche;
h) äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z.B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden) sowie andere Gründe, die weder von der innovenergy AG noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind.
Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Reparaturleistungen sowie vom Kunden oder dem Vertriebspartner verursachte Mehrkosten werden dem Kunden oder dem Vertriebspartner in Rechnung gestellt.

11.5 | In jedem Falle hält sich der Kunde bzw. der Vertriebspartner an die von der innovenergy AG, bzw. vom jeweiligen Hersteller/Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Garantieleistungen.

12. Haftung

12.1 | Die innovenergy AG haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobes Verschulden der innovenergy AG oder den von der innovenergy AG beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung beschränkt.

12.2 | Jede weitergehende Haftung der innovenergy AG, deren Hilfspersonen und der von der innovenergy AG beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie z.B. Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.

12.3 | Die innovenergy AG verpflichtet sich, dem Kunden oder Vertriebspartner allfällige vom Hersteller oder Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.

13. Immaterialgüterrechte

13.1 | Wenn ein Dritter gegen den Kunden oder Vertriebspartner, bzw. dessen Endkunden, wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder andere gewerbliche Schutzrechte durch gelieferte Produkte, Ansprüche behaupten oder geltend machen sollte, so wird der Kunde die innovenergy AG schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis setzen. Die innovenergy AG wird diese Hinweise umgehend an den Lieferanten, bzw. den Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet gegenüber der innovenergy AG auf irgendwelche Garantie- oder Haftungsansprüche.

14. Wiederausfuhr

14.1 | Die von der innovenergy AG vertriebenen Produkte unterliegen den schweizerischen Exportbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte um eine besondere Ausfuhrbewilligung der zuständigen Behörde nachzusuchen, sofern eine solche gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese Verpflichtung ist beim Verkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.

15. Software

15.1 | Die Nutzungs- und Garantiebedingungen betreffend der von der innovenergy AG gelieferten Softwareprodukte und Unterlagen richten sich nach den besonderen Bestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers, welche insbesondere im Softwarelizenzvertrag zwischen Softwarehersteller und Benutzer/Endkunde enthalten sind.

15.2 | Der Kunde oder Vertriebspartner verpflichtet sich, beim Weiterverkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Softwareprodukte dem jeweiligen Erwerber die Verpflichtungen aus den Nutzungs- und Garantiebedingungen des Softwareherstellers mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.

16. Vertraulichkeit

16.1 | Der Kunde verpflichtet sich, die innovenergy AG-Preisliste sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen kommerzieller Natur, z.B. Rabatte, Händlermargen, Boni etc., vertraulich zu behandeln und nur zum Zwecke der Vertragsbeziehung mit der innovenergy AG zu verwenden.

17. Hersteller-Reporting, Datenschutz

17.1 | Der Kunde anerkennt, dass die innovenergy AG Kundendaten wie z.B. Verkaufspreise und Mengen sowie Namen und Adressen der Kunden bearbeitet und Vertriebspartnern und Herstellern/Lieferanten unter Umständen und mit Einwilligung des Kunden auch ins Ausland übermittelt.

17.2 | Mit seiner Bestellung erteilt der Kunde der innovenergy AG sein Einverständnis, dass die innovenergy AG zur Weitergabe von Informationen über die Zahlungsabwicklung zur Prüfung des Zahlungsverhaltens und der Kreditwürdigkeit an Kredit-, Handels- und Wirtschaftsauskunfteien berechtigt ist.

17.3 | In Bezug auf den Datenschutz wird auf die Datenschutzerklärung in folgendem Link verwiesen: https://www.innov.energy/de/innovenergy/datenschutz

18. Gebrauch der Website oder des Webshops der innovenergy AG

18.1 | Der Kunde oder Vertriebspartner darf Daten, die er durch den Gebrauch des Webshops, der Webseite oder dem Vertriebspartnerportal erfahren hat, an Dritte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der innovenergy AG weitergeben und nur, wenn er die von innovenergy AG festgelegten Nutzungsvorschriften einhält.

19. Übertragung

19.1 | Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen (Lieferungen, Dienstleistungen) mit der innovenergy AG können vom Kunden oder vom Vertriebspartner nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der innovenergy AG an einen Dritten übertragen werden.

20. Salvatorische Klausel

20.1 | Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grund nichtig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend Rechnung trägt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in diesen AGBs.

21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

21.1 | Die Einzelverträge sowie die AGBs unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht, unter ausdrücklichem Ausschluss von Kollisions- und staatsvertraglichen Normen, insbesondere das Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf.

21.2 | Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist ausschliesslich am Firmensitz der innovenergy AG.

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